AGB
Diese AGB beziehen sich auf alle geschäftlichen Vorgänge über die Webseite revendo.ch (einschliesslich aller Partnerseiten) sowie für alle Filialen der Revendo AG, Güterstrasse 133, 4053 Basel, Schweiz. Durch die Nutzung der Webseite und Inanspruchnahme von Dienstleistungen erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden.
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB rechtlich unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Revendo AG behält sich das Recht vor, ihre AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Version der AGB. Ankauf und Verkauf sowie weitere Begriffe aus dem Geschäftsverlauf werden in diesem Dokument aus der Sicht der Revendo AG (nachfolgend nur Revendo genannt) verwendet.
Inhaltsverzeichnis
- Datenschutz
- Ankauf
- Verkauf
- Sonderaktionen / Angebote
- Aufträge und Reparaturen
- Versand
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Zahlart Kauf auf Rechnung (POWERPAY)
- Geschenkkarte
- Gutscheine, Promo- und Coupon-Codes
- Nichtigkeit nach OR Art. 20, Absch. 2
- Revendo Mobile Services
1. Datenschutz
- 1.1 Alle erhobenen persönlichen Informationen sind ausschliesslich für den Versand, die Bezahlung und die Kommunikation zwischen Revendo und ihren Kunden da (Ausnahme 1.4. und 1.5.).
- 1.2 Beim Besuch auf der Website von Revendo werden automatisch bestimmte Informationen gespeichert, die nur für firmeninterne Zwecke genutzt werden und nicht an Dritte weitergegeben werden.
- 1.3 Gesendete und erhaltene E-Mails werden ebenfalls von Revendo für interne Zwecke gespeichert. Revendo übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unbefugten Zugriff auf gespeicherte Daten durch Dritte entstehen, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Revendo zurückzuführen.
- 1.4 Für die Bearbeitung einer Serviceanfrage sind persönliche Angaben wie Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse erforderlich. Wird ein Service aufgrund einer Verpflichtung eines Drittanbieters erbracht, werden diese Daten zu Verifizierungs- und Qualitätszwecken an den jeweiligen Dritten weitergeleitet – insbesondere zur Bestätigung der Dienstleistung sowie zur Durchführung einer Kundenzufriedenheitsbefragung. Mit der Unterschrift bzw. dem Akzeptieren dieser AGB erklärt sich der Kunde mit dieser Datenübermittlung und deren Nutzung durch den Dritten für die genannten Zwecke einverstanden.
- 1.5 Für die Erbringung von Mobilfunkdiensten (Revendo Mobile Services), das Verbindungs-Routing, die Rechnungsstellung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten willigt die Kundschaft ein, dass Revendo personenbezogene Daten (inkl. Standort- und Verbindungsdaten) an den Netzbetreiber (aktuell Swisscom) sowie an allfällige technische Partner übermittelt.
- 1.6 Weitere Informationen zum Thema Datenschutz sind auf der entsprechenden Seite unter revendo.ch/datenschutz verfügbar.
- 1.7 Unser Online-Shop wird über die Plattform Shopify betrieben. Im Rahmen dieser Nutzung werden personenbezogene Daten auch durch Shopify erhoben und verarbeitet, einschliesslich zur Bereitstellung erweiterter Dienste (Enhanced Services). Weitere Informationen hierzu sowie zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
2. Ankauf
- 2.1 Mit Annahme der AGB und Abwicklung des Ankaufsprozesses bestätigt der Verkäufer, rechtmässiger Eigentümer der Ware zu sein und garantiert, dass die Ware frei von Rechten Dritter ist, insbesondere frei von Pfandrechten, Sicherungsübereignungen oder Eigentumsvorbehalten.
- 2.2 Der Verkäufer ist eine volljährige natürliche oder eine juristische Person mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz oder Liechtenstein.
- 2.3 Der im Ankaufs-/Verkaufsformular auf der Website, vor Ort, am Telefon oder per E-Mail genannte Preis ist unverbindlich und stellt eine Offerte des Verkäufers an Revendo dar. Diese ist – sofern nicht anders vermerkt – 10 Tage gültig. Revendo behält sich das Recht vor, Offerten ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.4 Preisermittlung
- 2.4.1 Ein verbindlicher Ankaufspreis wird erst nach gründlicher Überprüfung des Geräts festgelegt. Diese umfasst sowohl den äusseren als auch den technischen Zustand. Kurzbewertungen (z. B. in der Ankaufs-/Verkaufsfläche) können vom endgültigen Preis abweichen. Werden bei der erweiterten Prüfung äusserliche, technische, verdeckte oder falsch deklarierte Mängel sowie Angaben festgestellt, erfolgt eine Neubewertung. In diesem Fall wird Revendo den Verkäufer mit einem Gegenangebot kontaktieren, das 30 Tage gültig ist.
2.5 Spezifische Fälle
- 2.5.1 Akkuzustand: Bei funktionierenden Geräten kann ein Diagnosetest ergeben, dass der Akku ersetzt werden muss. Dies führt zu einer Preisanpassung.
- 2.5.2 Ungeöffnete Verpackung: Fehlt bei einem versiegelten Gerät die Originalquittung oder ist die Seriennummer auf der Quittung nicht enthalten, gilt die Option „Verpackung ungeöffnet mit Quittung" als verneint – was den Ankaufwert mindert.
- 2.5.3 Zubehör/SIM-Karten: Für mitgegebene SIM-Karten, Schutzhüllen oder weiteres Zubehör übernimmt Revendo keine Haftung oder Rückerstattung.
- 2.5.4 Für stark verschmutzte Geräte mit erhöhtem Reinigungsaufwand wird eine Pauschale von CHF 30 erhoben.
- 2.5.5 Für defekte oder teildefekte Geräte ist in der Regel eine genauere Prüfung nötig. Mit Versand oder Abgabe erlaubt der Verkäufer Revendo, nötige technische Eingriffe zur Testbarkeit vorzunehmen. Für daraus resultierende Schäden übernimmt Revendo keine Haftung.
- 2.6 Reagiert der Verkäufer trotz mehrfachen Kontaktversuchen (Mail und Telefon) nicht auf ein Gegenangebot von Revendo oder holt sein/e Gerät/e nach Absprache nicht ab, geht Revendo nach 30 Tagen ab Zustellung des initialen Gegenangebotes von einer stillschweigenden Annahme desselben durch den Verkäufer aus. Infolge dessen wird der entsprechende Betrag ausgezahlt und das/die Gerät/e gehen in das Eigentum von Revendo über. Das Gegenangebot ist, wie unter Ziff. 2.4.1 erwähnt, 30 Tage ab Zustellung gültig.
- 2.7 Ist auf dem Gerät ein SIM-Lock, eine iCloud-Aktivierungssperre (FMD), Apple Gerätemanagement (MDM) oder eine Sperre durch einen Google-/Samsung-Account bzw. Muster/PIN-Code aktiv, welche die Weiterverwendung verhindert, muss diese nachträglich durch den Verkäufer entfernt werden. Erfolgt die Entsperrung auf Anweisung von Revendo, kann für den Mehraufwand CHF 40 vom Ankaufspreis abgezogen werden. Wird die Sperre nicht innerhalb von 30 Tagen netto entfernt, erfolgt keine Auszahlung (gemäss Art. 82 OR). Revendo kann das Gerät gegen eine Aufwandsentschädigung von CHF 40 retournieren. Wird diese Entschädigung nicht innerhalb von 40 Tagen netto bezahlt, geht das Eigentum auf Revendo über, und das Gerät wird entsorgt oder anderweitig verwendet.
- Hinweis zur iCloud-Entfernung: Apple Support
- 2.8 Durch das Akzeptieren der Offerte oder durch das Auslösen der Zahlung von Revendo an den Verkäufer wird ein verbindlicher Kaufvertrag abgeschlossen und das Eigentum des Gerätes geht an Revendo über. Nach dem Eigentumsübergang übernimmt Revendo keine Haftung für Forderungen des Verkäufers im Zusammenhang mit dem Gerät. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innert weniger Tage nach Annahme der Offerte durch den Verkäufer.
- 2.9 Ein Rücktritt von der Offerte durch den Verkäufer ist telefonisch oder per E-Mail vor dem Eigentumsübertrag (Ziff. 2.8) möglich. Erfolgt der Rücktritt nach der Zustellung des Geräts, kann Revendo eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10 für Smartphones/Tablets bzw. CHF 35 für Computer sowie CHF 9 für den Rückversand erheben. Die Gesamtkosten sind vor dem Rückversand zu begleichen.
- 2.10 Beim Einsenden oder bei der Abgabe eines Gerätes mit einem Datenspeicher (z.B. Smartphone, Tablet oder Computer) werden sämtliche Daten standardmässig und sicher gelöscht. Der Kunde ist dennoch selbst dafür verantwortlich, sensitive Daten vorgängig vom Gerät zu sichern. Der Kunde stellt Revendo von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die sich aus einem allfälligen Datenverlust ergeben, vollständig frei. Die Haftung bei der Erbringung oder Ausführung der Dienstleistung von Revendo wird im Rahmen von Art. 199 OR wegbedungen.
- 2.11 Revendo übernimmt die Transportkosten beim Ankauf für den Versand per Post oder Velokurier. Andere Versandarten werden nur nach vorgängiger Absprache akzeptiert.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, bei Postversand die von Revendo per E-Mail bereitgestellte Etikette korrekt auf das Paket zu kleben.
- Transportschäden werden erst ab Übergabe an das Transportunternehmen (z. B. Post) übernommen.
- Der Verkäufer trägt die Verantwortung für eine sachgerechte Verpackung, insbesondere bei grösseren Geräten wie iMacs oder Displays ohne Originalverpackung sowie bei Paketen mit mehreren Produkten. Entsteht ein Transportschaden durch mangelhafte Verpackung, wird der Schaden vom Ankaufspreis abgezogen.
- 2.12 Im Rahmen des Ankaufs von Geräten durch Revendo kann dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt werden, den vereinbarten Ankaufspreis als Vorauszahlung für einen Kaufvertrag bei einem Dritten (z. B. einem Partnerunternehmen) anrechnen zu lassen (Anzahlungsprozess). In diesem Fall leistet Revendo im Auftrag des Kunden eine Vorauszahlung in Höhe des Ankaufspreises an den Dritten. Revendo behält sich vor, für diesen Prozess die Bonität des Kunden bei der CembraPay AG zu prüfen. Die Zahlungsabwicklung des Anzahlungsprozesses zwischen dem Kunden und Revendo wird von CembraPay AG angeboten. Der Kunde erklärt sich mit den AGB und der Datenschutzerklärung der CembraPay AG einverstanden.
3. Verkauf
- 3.1 Der Kaufvertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen von Revendo zustande, sobald der Kunde im Onlineshop, in einer der Filialen, per Telefon oder E-Mail seine Bestellung aufgibt. Mit dem Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde die AGB und alle Verkaufsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
- 3.2 Die Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Revendo. Sollte der Kunde in Zahlungsverzug geraten, ist Revendo berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Damit erlischt auch der Anspruch des Kunden auf die Ware.
- 3.3 Reservierungen von Geräten können nur im Zusammenhang mit einer Anzahlung gemacht werden. Sollte das Gerät nicht gekauft werden, wird die Anzahlung in Form eines Gutscheins an den Kunden retourniert.
- Sollte eine Reservierung nicht innert 7 Tagen vollständig bezahlt worden sein (bei einer Reservierung mit filialinterner Geräte-Verschiebung, zwei Wochen nach der Benachrichtigung, dass es in der entsprechenden Filiale angekommen ist), wird die Anzahlung automatisch in einen Gutschein umgewandelt und dem Kunden per Mail zugestellt. Die Reservierung wird im gleichen Zug aufgehoben und die Ware gelangt wieder in den Verkauf.
3.4 Widerrufsrecht (Rückgaberecht)
Bei einem Kauf in unserem Onlineshop oder in einer Filiale kann der Kunde einen Artikel innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe eines Grundes zurückgeben. Das Widerrufsrecht beschränkt sich ausschliesslich auf Produkte, aber nicht auf Dienstleistungen.
- 3.4.1 Wird ein als ungeöffnet verkaufter Artikel geöffnet innert 14 Tagen zurückgegeben, erfolgt keine vollständige Rückerstattung. Revendo behält sich das Recht vor, einen Abzug von ungefähr 10 % bzw. mindestens CHF 10 vorzunehmen – abhängig vom Zustand der Ware.
- 3.4.2 Sollten Schäden oder Gebrauchsspuren auftauchen, die nach dem Kauf zustande kamen, werden diese bei der Rückgabe mit dem Kaufpreis verrechnet.
- 3.4.3 Das Rückgaberecht verfällt, wenn das Gerät mechanisch geöffnet, manipuliert oder beschädigt wurde.
- 3.4.4 Das Rückgaberecht ist auf ein Gerät pro Kauf bzw. Bestellung beschränkt und kann nicht mehrmals wiederholt werden.
- 3.4.5 Wurde ein bei Revendo gekauftes Gerät bereits eingerichtet und wird es bei der Rückgabe nicht auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt retourniert, fallen für die zwingend notwendige Datenlöschung und Neuinstallation zusätzliche Gebühren an (Smartphones/Tablets: CHF 39, Computer: CHF 69), welche vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden.
- 3.4.6 Für die Rückerstattung muss das Gerät frei von SIM-Lock, iCloud-Aktivierungssperre (FMD), Apple Gerätemanagement (MDM) oder einer Sperre durch einen Google-/Samsung-Account bzw. Muster/PIN-Code sein.
- 3.4.7 Es wird nur der Kaufpreis der Ware und nicht zusätzliche Kosten wie Porto oder Gebühren rückerstattet.
- 3.4.8 Die 14 Tage Rückgaberecht gelten ab dem Lieferdatum oder Herausgabe. Das Lieferdatum wird durch die Tracking-Informationen des Versanddienstleisters bestimmt und als verbindlich angesehen.
- 3.4.9 Eine gekaufte Garantieverlängerung wird nur im Zusammenhang mit der Rückgabe des Produktes innert 14 Tagen rückerstattet.
- 3.5 Alle Angaben zu den Waren auf revendo.ch oder bei schriftlichen Angeboten sind unverbindlich.
- Fehler bei der Beschreibung, Abbildung oder Preisangabe sind vorbehalten. Im Falle eines Fehlers behält sich Revendo das Recht vor, den Vertrag zu stornieren und den Kunden entsprechend zu informieren.
- Revendo kann jederzeit, ohne Angabe eines Grundes, die Verarbeitung der Bestellung abbrechen und den Vertrag stornieren. In dem Falle informiert Revendo den Kunden.
- 3.6 Die Preise werden regelmässig dem Markt angepasst. Revendo behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern.
- Die Preise sind in Schweizer Franken und inklusive Mehrwertsteuer.
- Transport- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet.
- Bei Bestellung auf Vorauskasse gewährt Revendo ein Zahlungsziel von 10 Tagen ab Bestelldatum. Wird der Betrag nicht innert dieser Zeit beglichen, storniert Revendo die Bestellung und gibt die entsprechende Ware für den Verkauf wieder frei. Diese Ware ist somit nicht länger reserviert.
- Revendo behält sich das Recht vor, Zahlungsarten ohne Angabe von Gründen auszuschliessen.
- 3.7 Die Lieferung erfolgt ausschliesslich in der Schweiz und Liechtenstein.
- Alle Angaben zu Lieferzeiten sind ohne Gewähr.
- Die Lieferung erfolgt grundsätzlich, auch bei Teillieferungen, auf Risiko des Kunden. Bei offensichtlichen Transportschäden suchen wir jedoch, wenn möglich, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung. Der Kunde ist verpflichtet, Transportschäden sofort beim Empfang der Ware zu melden, damit eine Reklamation beim Versanddienstleister innerhalb der Frist erfolgen kann.
- Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Kunden scheitern, kann Revendo vom Vertrag zurücktreten. Bereits überwiesene Zahlungen werden rückerstattet.
- 3.8 Revendo gewährt, sofern nicht explizit anders vermerkt, beim Kauf eines gebrauchten oder neuen elektronischen Produktes eine zwölfmonatige Garantie. Bei Reparaturen gilt eine 90-tägige Garantie auf die verbauten Ersatzteile. Die Garantiefrist beginnt jeweils mit dem Rechnungsdatum. Eine Übertragung der Garantie auf Dritte ist ausgeschlossen.
- Mangelhafte Geräte werden innerhalb der Garantiefrist kostenlos repariert, ersetzt oder der Zeitwert wird in Form eines Gutscheines erstattet. Die Entscheidung liegt bei Revendo und bedarf keiner weiteren Begründung.
- Bei einer Zeitwert-Erstattung als Gutschein müssen das Gerät und sämtliche mitgelieferten Zubehörteile vollständig retourniert werden. Fehlende Zubehörteile reduzieren den Rückerstattungsbetrag entsprechend.
- Ein Garantiefall hat keine Auswirkung auf die Garantiezeit. Eine Reparatur oder ein Austauschgerät verlängert die Garantiezeit nicht.
- Normale Abnutzungserscheinungen (z. B. natürlicher Kapazitätsverlust von Akkus, allgemeine Gebrauchsspuren, Verschleiss) sind nicht gedeckt. Ein defekter Akku wird im Rahmen der Revendo-Garantie kostenlos ersetzt – z. B. wenn das Gerät aufgrund des Akkus nicht mehr startet, sich nicht korrekt einschalten lässt oder der Akku aufgeblasen ist.
- Mit Annahme der AGB akzeptiert der Kunde zudem folgende Garantiebedingungen:
Unautorisierte Änderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte führen zum Garantieverlust.
Schäden durch äussere Einwirkungen (z. B. Sturz-, Flüssigkeits- oder Transportschäden) sind von der Garantie ausgeschlossen.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass das Gerät während der Garantiefrist an eine Revendo-Filiale gebracht wird. Ist dies nicht möglich, kann Revendo die Garantie nicht gewährleisten.
Die Garantie erlischt auch bei nachträglichen Reparaturen durch nicht autorisierte Werkstätten. - Die Transportkosten für den Versand an Revendo im Garantiefall trägt der Kunde.
4. Sonderaktionen / Angebote
4.1 Sämtliche Sonderaktionen und besondere Angebote (Verkauf/Ankauf) beziehen sich ausschliesslich auf Privatkunden. Firmen und Volumenkunden sind von diesen Aktionen ausgeschlossen.
5. Aufträge und Reparaturen
- 5.1 Bei einem Reparaturauftrag oder Garantiefall wird grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr nur dann erhoben, wenn die Reparatur nicht durchgeführt wird oder der Garantiefall unberechtigt eingereicht wurde.
- Smartphone, Tablet, Watch: CHF 49; Computer: CHF 90
- 5.2 Bei einer Expressreparatur werden Zuschläge erhoben: Computer: CHF 89 / Mobile: CHF 49
- 5.3 Eine Reparatur-Offerte wird innerhalb von 7 Tagen durch Revendo zugestellt. Ist dies nicht möglich, entfällt bei einer Nicht-Reparatur die pauschale Bearbeitungsgebühr.
- 5.4 Wenn keine Fehler festgestellt werden können, kann Revendo eine Bearbeitungspauschale von CHF 30, auch während der Garantiezeit erheben.
- 5.5 Ist ein Backup oder eine Datenrettung technisch nicht möglich, wird eine Bearbeitungspauschale von CHF 60 erhoben.
- 5.6 Aufträge sind spätestens bei der Abholung zu bezahlen, bei Versand per Vorauskasse.
- 5.7 Revendo gewährt auf ersetzte Ersatzteile eine 90-tägige Garantie.
- 5.8 Für Folgefehler, die nicht im Zusammenhang mit der Reparatur stehen, sowie Reparaturen an Vintage-Geräten (https://support.apple.com/de-ch/HT201624), übernimmt Revendo keine Verantwortung.
- 5.9 Bei Reparaturen an beschädigten Geräten (z.B. Flüssigkeit, Sturz) besteht kein Anspruch auf Garantie.
- 5.10 Reparaturen bis CHF 90 werden ohne Rücksprache mit dem Kunden ausgeführt.
- 5.11 Handelt es sich um einen kostenpflichtigen Reparaturauftrag ausserhalb der Garantie, übernimmt Revendo die Versandkosten für den Hinversand. Der Rückversand kann je nach Auftrag mit CHF 9 verrechnet werden. Bei Garantiefällen hingegen trägt der Kunde die Transportkosten für den Hinversand an Revendo.
- 5.12 Wird ein Auftrag trotz Erinnerung oder Mahnungen nicht bezahlt, geht das Gerät nach schriftlicher Mitteilung per E-Mail und einer Frist von 30 Tagen für CHF 0.00 in das Eigentum von Revendo über.
6. Versand
6.1 Versandetiketten bei Reparatur oder Ankäufen
- 6.1.1 Versandetiketten zum Einsenden eines Ankaufes oder einer kostenpflichtigen Reparatur sind für A-Post (Warenwert versichert bis CHF 500.–) ausgestellt. Bei Garantiefällen sind die Versandkosten hingegen vom Kunden zu tragen.
- 6.1.2 Rücksendungen (Ankauf oder nach Reparaturen) erfolgen ausschliesslich per A-Post (Warenwert versichert bis CHF 500.–). Wünscht der Kunde eine andere Versand-Art, ist dies schriftlich mitzuteilen.
6.2 Optionen Hin- und Rückversand:
- A-Post & A-Post +: Haftung unversichert. Bei Verlust/Beschädigung/nicht korrekter Zustellung keine Haftung durch POST CH AG bzw. Revendo. Optionen: https://www.post.ch/de/pakete-versenden/pakete-inland.
- A-Post mit Transportgarantie: kompletter Paketwert versichert. Preis im Onlineshop ausgewiesen.
6.3 Transportschäden und Verlust:
- 6.3.1 Transportschaden umgehend der Post melden. Verpackung und Gerät zur Poststelle bringen, Schadensformular ausfüllen. Nach Eingang Austausch oder Rückerstattung.
- 6.3.2 Bei bestellter Transportversicherung Fotos von Gerät und Verpackung innerhalb 24h an info@revendo.ch senden; sonst keine Haftung.
- 6.3.3 Bei Verlust eines Pakets Revendo umgehend informieren. Nachforschung bei der Post kann bis zu 5 Werktage dauern. Ersatz nur bei korrekter Versandart und gedecktem Gerätestandwert.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
7.1 Die Revendo AG unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Basel, Schweiz. Zwingende Gerichtsstände für Konsumentinnen und Konsumenten bleiben vorbehalten.
8. Zahlart Kauf auf Rechnung (POWERPAY)
8.1 Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (POWERPAY). Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt POWERPAY die Rechnungsforderung und wickelt die Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptiert der Kunde zusätzlich zu den AGB die AGB von POWERPAY (https://www.powerpay.ch/de/agb). Pro Rechnung kann eine Administrationsgebühr anfallen; bei Teil-/Spätzahlung fallen weitere Gebühren gemäss https://www.powerpay.ch/de/agb an.
AGB-Links:
deutsch: https://www.powerpay.ch/de/agb
français: https://www.powerpay.ch/fr/agb
italiano: https://www.powerpay.ch/it/agb
9. Geschenkkarte
- 9.1 Guthaben kann nicht bar ausbezahlt werden.
- 9.2 Gültig bis 2 Jahre nach der Aufladung.
10. Gutscheine, Promo- und Coupon-Codes
10.1 Sämtliche Gutscheine und Promo Codes für Ankauf und Verkauf sind nur einmalig gültig und nicht kumulierbar.
11. Nichtigkeit nach OR Art. 20, Absch. 2
11.1 Betrifft aber der Mangel bloss einzelne Teile des Vertrages, so sind nur diese nichtig, sobald nicht anzunehmen ist, dass er ohne den nichtigen Teil überhaupt nicht geschlossen worden wäre.
12. Allgemeine Geschäftsbedingungen Revendo Mobile Services
12.1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss
- 12.1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Revendo Mobile Services regeln die Nutzung sämtlicher Mobilfunkdienstleistungen, die die Revendo AG (nachfolgend «Revendo») ihren Kundinnen und Kunden anbietet. Revendo erbringt diese Dienstleistungen als Wiederverkäuferin (Reseller) auf Basis der Netzinfrastruktur eines Drittanbieters (aktuell Swisscom). Es entsteht keine direkte Vertragsbeziehung zwischen der Kundschaft und dem Netzbetreiber.
- 12.1.2 Der Mobilfunkvertrag kommt mit der Bestellung/Antrag eines Abonnements (online oder in der Filiale) und der anschliessenden Aufschaltung bzw. Aktivierung der physischen SIM-Karte oder der eSIM in Kraft. Für die Aufschaltung verlangt Revendo eine Aktivierungsgebühr von CHF 49.-.
- 12.1.3 Revendo ist gemäss dem Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) gesetzlich verpflichtet, die Identität der Kundschaft bei Vertragsabschluss anhand eines gültigen, amtlichen Ausweisdokuments zu prüfen. Zum Vertragsabschluss befugt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz bzw. Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Revendo behält sich das Recht vor, den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- 12.1.4 Die SIM-Karte bzw. das eSIM-Profil wird erst nach Registrierung des Kunden aktiviert. Stellt sich nach Abschluss der Registrierung heraus, dass der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht oder unzureichende Ausweisdokumente hochgeladen hat, kann Revendo die Berichtigung oder Vervollständigung der Angaben bzw. Ausweisdokumente verlangen oder eine bereits aktivierte SIM-Karte bzw. ein bereits aktiviertes eSIM-Profil entschädigungslos deaktivieren bzw. löschen. Revendo behält sich zudem vor, die Registrierung mehrere SIM-Karten bzw. eSIM-Profile auf dieselbe Person bei Verdacht auf Missbrauch abzulehnen. Falls für den Vertragsabschluss ein Anbieterwechsel notwendig ist und dieser Wechsel mangels Freigabe durch den bisherigen Anbieter nicht durchgeführt werden kann, kann Revendo nicht für allfällige entstandene Umtriebe und Kosten belangt werden. Optionen werden ebenfalls auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Sofern in den weiteren Vertragsbestandteilen nicht abweichend geregelt, gilt für Optionen eine Kündigungsfrist von zwei Monaten jeweils auf das Ende eines Rechnungsmonats, gerechnet ab deren Aktivierung.
12.2 Leistungen von Revendo
- 12.2.1 Revendo stellt der Kundschaft die Dienstleistungen im Rahmen der betrieblichen Ressourcen und der technischen Möglichkeiten zur Verfügung. Über den genauen Leistungsumfang geben die auf revendo.ch publizierten Tarifdetails Auskunft.
- 12.2.2 Revendo bzw. der Netzbetreiber ist für den Unterhalt der Infrastruktur besorgt. Um Störungen zu beheben, Wartungsarbeiten durchzuführen oder das Netz auszubauen, kann Revendo bzw. der Netzbetreiber die Dienstleistungen vorübergehend einschränken oder unterbrechen.
12.3 Pflichten der Kundschaft
- 12.3.1 Die Kundschaft ist für die rechts- und vertragskonforme Nutzung der Dienstleistungen sowie für die rechtzeitige Bezahlung der Rechnungen verantwortlich.
- 12.3.2 Die Kundschaft ist verpflichtet, Passwörter, PIN- und PUK-Codes sowie weitere Zugangsdaten sicher zu verwahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.
- 12.3.3 Bei Verlust oder Diebstahl der SIM/eSIM oder des Endgeräts ist Revendo unverzüglich zu informieren, um den Anschluss sperren zu lassen. Bis zum Eintreffen dieser Meldung bei Revendo haftet die Kundschaft vollumfänglich für jegliche entstandene Nutzung und alle anfallenden Kosten.
- 12.3.4 Die Kundschaft hat Revendo umgehend über Namens- oder Adressänderungen (inkl. E-Mail-Adresse) zu informieren. Korrespondenz gilt als rechtsgültig zugestellt, wenn sie an die letzte bekannte Adresse gesendet wurde.
12.4 Fair Use Policy (Nutzungsbestimmungen für den normalen Eigengebrauch)
- 12.4.1 Die Mobilfunkabonnemente von Revendo gelten ausschliesslich für den normalen Eigengebrauch. Darunter wird die mobile Nutzung der SIM/eSIM in einem herkömmlichen Smartphone (Handset) für Gesprächs-, SMS- und Internetverbindungen verstanden.
- 12.4.2 Unzulässige Spezialanwendungen: Eine erhebliche Abweichung vom üblichen Gebrauch liegt vor, wenn das Abonnement zweckentfremdet wird. Folgende Nutzungen sind strikt untersagt:
- Die Nutzung der Mobilfunkverbindung als dauerhafter Ersatz für einen Festnetz-Internetanschluss.
- Der permanente Betrieb der SIM-Karte in Routern, Gateways oder stationären WiFi-Hotspots zur Versorgung mehrerer Endgeräte.
- Maschine-zu-Maschine-Kommunikation (M2M), wie z.B. in Verpflegungsautomaten oder Smart-Metern.
- Überwachungsanwendungen (dauerhaft streamende Webcams, Wildkameras, Babyphone-Apps mit Dauerverbindung).
- Durchwahl-, Stand- und Dauerverbindungen.
- Gewerblicher Weiterverkauf der Dienstleistungen oder das Anbieten von Telekommunikationsdiensten an Dritte.
- 12.4.3 Weist Revendo nach oder besteht der dringende Verdacht, dass die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch abweicht (z. B. ein Datenverbrauch, der den üblichen Durchschnitt massiv und konstant übersteigt und Netzwerkkapazitäten gefährdet), sucht Revendo das Gespräch mit der Kundschaft. Ist diese nicht gewillt, das Verhalten anzupassen, ist Revendo berechtigt, die Leistungserbringung sofort einzuschränken (z.B. Drosselung der Datengeschwindigkeit), ausserordentlich in Rechnung zu stellen, das Abonnement umzuwandeln oder den Anschluss dauerhaft zu sperren.
12.5 Endgeräte (Hardware)
12.5.1 Die Kundschaft ist für die Anschaffung, Einrichtung und Funktionstüchtigkeit ihrer Endgeräte (Smartphones) selbst verantwortlich. Stört ein Endgerät die Netzinfrastruktur, ist Revendo berechtigt, den Anschluss sofort zu sperren und Schadenersatz geltend zu machen.
12.6 Preise und Tarife
- 12.6.1 Massgebend für die Verrechnung sind die zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen und auf revendo.ch publizierten Preise und Tarife. Die Zahlungspflicht beginnt mit der Aufschaltung der Dienstleistung. Auch während einer allfälligen vertraglichen oder gesetzlichen Sperrung des Anschlusses bleiben die regulären Abonnementsgebühren vollumfänglich geschuldet.
- 12.6.2 Die Abonnemente beinhalten die Nutzung des Swisscom 5G-Netzes (ohne künstliches Speed-Limit, abhängig von Standort und Endgerät). Das Fürstentum Liechtenstein gilt vertraglich als Inland; dort gelten dieselben Konditionen wie in der Schweiz (ohne Roaming-Abzug).
12.7 Rechnungsstellung, Zahlungskonditionen und Sperrung
- 12.7.1 Wenn nicht explizit anders vermerkt, schickt Revendo die Rechnungen auf die im Vertrag angegebene E-Mail Adresse.
- 12.7.2 Für die monatlichen Abonnementsgebühren und allfällige nutzungsabhängige Kosten gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.
- 12.7.3 Befindet sich die Kundschaft im Zahlungsverzug, leitet Revendo folgenden Prozess ein:
- Nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum: Versand einer kostenlosen Zahlungserinnerung.
- Nach 40 Tagen ab Rechnungsdatum: Versand der ersten Mahnung. Hierfür wird eine Mahngebühr von CHF 30.- fällig.
- Nach 50 Tagen ab Rechnungsdatum: Versand der zweiten Mahnung. Hierfür wird eine zusätzliche Mahngebühr von CHF 30.- fällig.
- Nach 60 Tagen ab Rechnungsdatum: Bleibt die Zahlung weiterhin aus, ist Revendo berechtigt, den Mobilfunkanschluss ganz oder teilweise zu sperren. Für die Entsperrung fällt eine Gebühr von zusätzlich CHF 50.- an.
- Nach 70 Tagen ab Rechnungsdatum: Bleibt die Zahlung weiterhin aus, ist Revendo berechtigt, den Mobile-Abo Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, resp. zu kündigen. Zudem leitet Revendo die offene Forderung an das Inkassobüro weiter.
- 12.7.4 Für die Sperrung und/oder eine allfällige spätere Reaktivierung des Anschlusses erhebt Revendo eine Sperrgebühr von CHF 50.-.
- 12.7.5 Revendo ist berechtigt, Forderungen an Dritte (Inkassobüros) abzutreten. Die Kosten für das Inkasso gehen vollumfänglich zu Lasten der Kundschaft.
12.8 Nutzung im Ausland (Roaming)
- 12.8.1 Für Verbindungen (Voice, SMS, Daten), die über ausländische Mobilfunknetze getätigt werden, gelten die aktuell gültigen Roaming-Konditionen, welche auf der Website von Revendo publiziert sind.
- 12.8.2 Die Kundschaft ist selbst dafür verantwortlich, sich vor Auslandsreisen über die anfallenden Gebühren zu informieren. Im Kundenportal können zur Kostenkontrolle Roaming-Limiten gesetzt sowie Datenroaming komplett de- oder reaktiviert werden.
- 12.8.3 Revendo macht darauf aufmerksam, dass Roaminggebühren teilweise erst mit einer zeitlichen Verzögerung von bis zu zwei Monaten in Rechnung gestellt werden können, da die Nutzungsdaten von den ausländischen Netzbetreibern übermittelt werden müssen.
- 12.8.4 Roamingtarife gelangen auch dann zur Anwendung, wenn sich die Kundschaft in der Schweiz (Grenzgebiet) aufhält, sich das Endgerät aber unbeabsichtigt in ein ausländisches Netz einwählt. Die Kundschaft kann dies durch die manuelle Netzwahl im Endgerät verhindern.
12.9 Mehrwertdienste und Sperrsets
12.9.1 Anrufe auf Mehrwertdienstnummern (z. B. 090x) sowie Premium-SMS (z.B. für Votings, Spenden oder Klingeltöne) sind nicht in den Pauschaltarifen inkludiert und werden separat verrechnet. Die Kundschaft kann im Kundenportal entsprechende Sperrsets (z.B. Blockierung aller 090x-Nummern oder Erotik-Dienste) kostenfrei aktivieren lassen.
12.10 Revendo Credit (Guthaben)
- 12.10.1 Ein in bestimmten Abonnementen inkludierter «Revendo Credit» (monatlich angespartes Guthaben) wird dem Kundenkonto immer erst nach vollständiger und fristgerechter Bezahlung der jeweiligen Monatsrechnung gutgeschrieben.
- 12.10.2 Befindet sich die Kundschaft im Zahlungsverzug oder ist der Anschluss gesperrt, wird für den betroffenen Zeitraum kein Guthaben aufgebaut. Ein nachträglicher Anspruch entfällt.
- 12.10.3 Eine Barauszahlung des Revendo Credits ist in jedem Fall ausgeschlossen. Das Guthaben kann für Einkäufe (Produkte und Zubehör) oder Reparaturen im Revendo-Ökosystem angewendet werden. Die Nutzung des Guthabens zur Begleichung der Mobilfunkrechnungen von Revendo Mobile ist explizit ausgeschlossen.
12.11 Missbrauch, vertragswidrige Nutzung & Verkehrsmanagement und Netzneutralität (Art. 12e FMG)
- 12.11.1 Als vertragswidrig gelten namentlich der unlautere Massenversand von Nachrichten (Spam), das Belästigen Dritter, Hacking, Phishing sowie Handlungen, die die Netzinfrastruktur gefährden. Bei einem Verstoss kann Revendo die Leistungserbringung ohne Vorankündigung einstellen, den Vertrag fristlos kündigen und Schadenersatz verlangen. Dies gilt auch bei Missbrauch durch Dritte oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit. Revendo kann Leistungen ohne Vorankündigung ganz oder teilweise sperren oder beschränken, wenn:
- ein wichtiger Grund vorliegt (Ziffer 12.14.4),
- die Sperrung oder Einschränkung im mutmasslichen Interesse des Kunden ist, z.B. bei Missbrauch durch Dritte,
- bei begründeten Zweifeln an der Einhaltung der Zahlungspflichten gemäss Ziffer 12.14.4.
- 12.11.2 Revendo bzw. der Netzbetreiber (Swisscom) ergreift Verkehrsmanagementmassnahmen, um eine gute Qualität für alle Nutzer sicherzustellen. Sprachdienste über das Mobilfunknetz (Voice over LTE, VoLTE) gelten als spezialisierte Dienste und werden gegenüber allgemeinem Datenverkehr priorisiert, um die Verbindungsqualität auch bei Netzüberlastung aufrechtzuerhalten.
- 12.11.3 Um die Integrität und Sicherheit des Netzes zu bewahren, kann der Datenfluss anonymisiert nach Angriffsmustern (z.B. DDoS-Attacken) analysiert werden. Schädigender Datenverkehr kann aus dem Netz gefiltert werden.
- 12.11.4 Widerrechtliche Inhalte können auf behördliche oder gerichtliche Anweisung hin blockiert werden.
12.12 Rufnummern & SIM-Karten
- 12.12.1 Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Zuteilung oder Beibehaltung einer bestimmten Rufnummer. Rufnummern gehen nicht in das Eigentum der Kundschaft über. Wird der Vertrag gekündigt und liegt bis zum Ablauf der Kündigungsfrist kein gültiger Portierungsauftrag eines neuen Anbieters vor, verfällt die Rufnummer 30 Tage nach Vertragsende unwiderruflich und wird zur Neuvergabe an den Netzbetreiber retourniert.
- 12.12.2 Muss eine physische SIM-Karte aus Gründen, die die Kundschaft zu verantworten hat (z. B. Verlust, Beschädigung durch unsachgemässe Handhabung, PIN/PUK endgültig blockiert), ersetzt werden, ist Revendo berechtigt, für die Ausstellung einer Ersatz-SIM eine Bearbeitungsgebühr gemäss der aktuellen Preisliste zu erheben. Die Bereitstellung von eSIM-Profilen erfolgt in der Regel gemäss den auf der Website kommunizierten Konditionen.
12.13 Haftung
- 12.13.1 Revendo haftet bei Vertragsverletzungen für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft.
- 12.13.2 Revendo übernimmt keine Garantie für eine lückenlose Netzabdeckung oder ununterbrochene Verfügbarkeit. Die Haftung für Schäden, die durch Netzunterbrüche, mangelnde Netzabdeckung oder fehlerhaftes Routing entstehen, ist ausgeschlossen. Des Weiteren übernimmt Revendo keine Gewähr oder Zusicherung für:
- durchgehendes unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren der Infrastruktur und ihrer Leistungen sowie deren Sicherheit,
- bestimmte Übertragungszeiten, -geschwindigkeiten oder Kapazitäten, eine bestimmte Verfügbarkeit und Qualität in Bezug auf den Sprach- und Datenverkehr, insbesondere auf Drittnetzen oder mit Anschlüssen von Drittnetzen, sowie in Bezug auf Betrieb und Support,
- die Verfügbarkeit einzelner Mobilfunk-Technologien und Standards,
- die Zurverfügungstellung oder Beibehaltung bestimmter technischer Mittel (z.B. Infrastrukturen, Plattformen, Übertragungstechnologien und -protokolle sowie Benutzeroberflächen) und die Zurverfügungstellung oder Beibehaltung von darüber zugänglichen Leistungen.
- 12.13.3 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverluste wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausdrücklich und vollumfänglich ausgeschlossen.
12.14 Vertragsdauer und Kündigung
- 12.14.1 Sofern beim jeweiligen Produkt nicht explizit eine andere Mindestvertragsdauer ausgewiesen ist, werden die Abonnemente unbefristet ohne Mindestvertragsdauer abgeschlossen.
- 12.14.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten jeweils auf das Ende eines Rechnungsmonats gekündigt werden. Massgebend für die Einhaltung der Frist ist das Eintreffen der Kündigung bei Revendo.
- 12.14.3 Kündigungen sollten im Sinne einer schnellen Abwicklung mittels Formular auf revendo.ch vorgenommen werden. Kündigungen per Brief oder E-Mail werden aber auch akzeptiert. Es zählt jeweils das Datum, an dem die Kündigung bei Revendo eingetroffen ist. Bei einer Rufnummer-Portierung gilt der durch den neuen Anbieter eingereichte Portierungsauftrag als rechtsgültige Kündigung.
- 12.14.4 Revendo hat bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Recht, den Vertrag, einzelne Anschlüsse oder einzelne Optionen mit sofortiger Wirkung und entschädigungslos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- Anzeichen bestehen, dass der Kunde die Leistungen rechts-, vertragswidrig oder missbräuchlich nutzt,
- eine zuständige Behörde anordnet, dem Kunden die Leistungen nicht weiter zur Verfügung zu stellen,
- die Netze von Revendo Mobile, des Netzbetreibers oder von Dritten bzw. deren Nutzung durch den Kunden beeinträchtigt wird,
- Grund zur Annahme besteht, dass der Kunde bei Vertragsabschluss bzw. im Rahmen der Registrierung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat,
- der Kunde in Zahlungsverzug ist,
- überwiegende öffentliche Interessen dies erfordern.
- 12.14.5 Im Falle des Ablebens der Vertragsinhaberin oder des Vertragsinhabers wird das Abonnement mit sofortiger Wirkung gekündigt. Sofern die Rufnummer nicht von den Hinterbliebenen portiert oder übernommen wird, wird diese zur Neuvergabe freigegeben.
12.15 Änderungen der AGB und Preise
12.15.1 Revendo behält sich das Recht vor, Preise, Dienstleistungen und diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden der Kundschaft in geeigneter Weise (z.B. per E-Mail oder auf der Rechnung) mitgeteilt. Erhöht Revendo Preise oder ändert AGB zum erheblichen Nachteil der Kundschaft, ist diese berechtigt, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung vorzeitig und ohne finanzielle Folgen zu kündigen.